Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.12.2021
Veränderungen
14.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.09.2011
Veränderungen
30.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
31.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006